Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Software «Zuschlag» (nachfolgend «Dienst») von Hendrik Renken, Luzern, Schweiz (Kontakt im Impressum, nachfolgend «wir») durch Unternehmen und Selbstständige (nachfolgend «Nutzer»).

2. Leistungen

Der Dienst unterstützt beim Erstellen und Versenden von Offerten bzw. Angeboten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Belegsammlungen. Er ist keine Buchhaltungs-, Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt diese nicht. KI-Vorschläge sind unverbindliche Entwürfe; der Nutzer prüft Inhalte, Preise, Steuern und Pflichtangaben vor dem Versand selbst.

3. Konto

Für die Nutzung ist ein Konto nötig. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer ist für die Inhalte, die er erfasst und versendet, sowie für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der Daten seiner Kunden verantwortlich.

4. Pläne, Test und Preise

Preisänderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an; sie gelten ab der nächsten Abrechnungsperiode.

5. Laufzeit und Kündigung

Pro verlängert sich automatisch um die gewählte Periode und kann jederzeit auf das Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Bereits bezahlte Perioden werden nicht anteilig erstattet.

6. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um einen möglichst unterbruchsfreien Betrieb, können aber keine ständige Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an.

7. Daten

Die erfassten Daten gehören dem Nutzer. Er kann sie jederzeit exportieren und sein Konto löschen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

8. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere haften wir nicht für die inhaltliche, steuerliche oder rechtliche Richtigkeit von Dokumenten, die der Nutzer mit dem Dienst erstellt, und nicht für entgangenen Gewinn.

9. Änderungen

Wir können diese AGB anpassen. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage im Voraus mit.

10. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, soweit gesetzlich zulässig.