Rechnung als Kleinunternehmer: was drauf muss

Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer – trotzdem muss deine Rechnung bestimmte Angaben enthalten und den richtigen Hinweis tragen. Hier steht, welche Grenzen seit 2025 gelten, was auf die Rechnung gehört und wie es mit der E-Rechnung aussieht.

Deutschland · Stand 2026 · keine Steuerberatung – im Zweifel Steuerberater fragen

Wer ist Kleinunternehmer?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Dein Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro (jeweils netto). Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Diese Angaben gehören auf die Rechnung

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro reichen weniger Angaben (§ 33 UStDV). Seit 2025 gibt es für Kleinunternehmer zusätzlich vereinfachte Anforderungen. Mit der Liste oben bist du aber auf der sicheren Seite.

Muster

Lena Brandt · Grafikdesign · Findorffstraße 18 · 28215 Bremen Steuernummer 60/123/45678 An: Physiotherapie Lange, Am Wall 12, 28195 Bremen Rechnung RE-2026-031 · Datum 3. Oktober 2026 Leistungszeitraum: September 2026 1 Konzept & Struktur 6 Std. à 85,00 510,00 2 Design vier Seiten Pauschal 1.400,00 Gesamtbetrag 1.910,00 € Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Zahlbar bis 17. Oktober 2026 auf IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00.

E-Rechnung: Was gilt für Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt im Inland zwischen Unternehmen schrittweise die E-Rechnungspflicht. Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen – PDF und Papier bleiben erlaubt. Empfangen können musst du E-Rechnungen trotzdem; dafür genügt ein E-Mail-Postfach. Verlangt ein Kunde (zum Beispiel eine Behörde) eine XRechnung, kannst du sie freiwillig ausstellen – mehr dazu unter XRechnung erstellen.

Häufige Fragen

Wo liegen die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (jeweils netto). Wird im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschritten, entfällt die Regelung ab diesem Umsatz.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Empfangen können musst du sie seit 2025 trotzdem – ein E-Mail-Postfach reicht dafür.

Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: «Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.»

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG).

Rechnung mit § 19-Hinweis, automatisch.

Du wählst die Kleinunternehmer-Regelung einmal aus. Danach setzt Zuschlag den Hinweis, die Rechnungsnummer und den GiroCode automatisch auf jede Rechnung. Aus einem angenommenen Angebot wird mit einem Klick die Rechnung.

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