QR-Rechnung erstellen: was drauf muss und was Banken ablehnen
Seit Oktober 2022 gibt es in der Schweiz nur noch die QR-Rechnung – die orangen und roten Einzahlungsscheine sind Geschichte. Für dich heisst das: Jede Rechnung, die per Banking-App bezahlt werden soll, braucht einen Zahlteil mit Swiss QR Code. Hier steht, wie er aufgebaut ist und worauf du achten musst.
So ist die QR-Rechnung aufgebaut
Der Zahlteil sitzt unten auf der Rechnung oder auf einem separaten Blatt und ist genau 210 × 105 mm gross. Links der Empfangsschein (62 mm breit), rechts der Zahlteil (148 mm). Getrennt werden sie durch eine Perforation oder eine Linie mit Schere-Symbol.
- Swiss QR Code (46 × 46 mm) mit dem Schweizerkreuz in der Mitte – darin stecken alle Zahlungsdaten.
- Konto / Zahlbar an: IBAN oder QR-IBAN, Name und Adresse des Zahlungsempfängers.
- Referenz (falls verwendet): QR-Referenz oder Creditor-Referenz.
- Zusätzliche Informationen: zum Beispiel «Rechnung RE-2026-019».
- Zahlbar durch: Name und Adresse des Kunden – oder ein leeres Feld mit Eckmarken.
- Währung und Betrag: CHF oder EUR.
IBAN oder QR-IBAN – und welche Referenz?
| Konto | Erlaubte Referenz | Wofür |
|---|---|---|
| Normale IBAN z. B. CH93 0076 … | keine (NON) oder Creditor-Referenz RF… | Der Normalfall für Selbstständige. Die RF-Referenz erleichtert den Abgleich im E-Banking. |
| QR-IBAN Institutsnummer 30000–31999 | nur QR-Referenz (27 Ziffern mit Prüfziffer) | Für automatischen Zahlungsabgleich, ähnlich der früheren ESR-Referenz. Bekommst du von deiner Bank. |
Eine QR-IBAN mit falscher oder ohne QR-Referenz wird abgelehnt – das ist einer der häufigsten Fehler.
Adressen: nur noch strukturiert
Seit November 2025 sind auf QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen zulässig: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort stehen in getrennten Feldern. Der frühere «kombinierte» Adresstyp mit zwei freien Adresszeilen wird nicht mehr akzeptiert. Gute Software trennt «Hirschmattstrasse 12» automatisch in Strasse und Hausnummer.
Häufige Fehler, die zu Ablehnungen führen
- IBAN mit falscher Prüfziffer – ein Tippfehler genügt.
- QR-IBAN ohne QR-Referenz oder normale IBAN mit QR-Referenz.
- Unvollständige Empfängeradresse (Postleitzahl oder Ort fehlt).
- Falsch kodierte Sonderzeichen – Umlaute müssen im Code als UTF-8 stecken, sonst steht «Zürich» statt «Zürich».
- QR-Code zu klein, verzerrt oder ohne Schweizerkreuz.
Kurz-Check vor dem Versand
Scanne die erste Rechnung mit deiner eigenen Banking-App. Stimmen Empfänger, IBAN, Betrag und Mitteilung, passt auch alles für deine Kunden.
Und wenn trotzdem nicht bezahlt wird?
Dann folgt die Zahlungserinnerung – freundlich, mit demselben QR-Code im Anhang. Wie du das am besten formulierst, steht unter Zahlungserinnerung & Mahnung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine QR-IBAN?
Nein. Mit deiner normalen IBAN funktioniert die QR-Rechnung genauso – ohne Referenz oder mit einer Creditor-Referenz (RF…). Eine QR-IBAN brauchst du nur, wenn du Zahlungen über die 27-stellige QR-Referenz automatisch abgleichen willst.
Kann ich eine QR-Rechnung in Euro stellen?
Ja. Die QR-Rechnung erlaubt CHF und EUR, sofern das Konto eine Schweizer oder Liechtensteiner IBAN hat.
Muss der Betrag auf der QR-Rechnung stehen?
Nein. Ohne Betrag erscheint ein leeres Feld mit Eckmarken, und der Zahlende trägt den Betrag selbst ein. Für normale Rechnungen gehört der Betrag aber drauf.
Darf ich die QR-Rechnung per E-Mail als PDF schicken?
Ja. Banking-Apps können den QR-Code aus einem PDF oder Foto lesen. Wichtig ist, dass der Code nicht verzerrt oder zu klein ist.
QR-Rechnung in einer Minute.
Zuschlag setzt den QR-Code zum Bezahlen automatisch auf jede Rechnung. Betrag, Referenz und Adresse stimmen. Du verschickst die Rechnung als Link oder druckst sie aus.