Angebot schreiben, das angenommen wird
Ein gutes Angebot ist kurz, klar und lässt keine Fragen offen: Was bekommt der Kunde, was kostet es, wie lange gilt das? Hier steht, was hineingehört, wie verbindlich es ist und wie du die Zusage so leicht wie möglich machst.
Was in ein Angebot gehört
- Anbieter: Name bzw. Firma, Anschrift, Kontakt.
- Kunde: Firma bzw. Name und Anschrift.
- Angebotsdatum und -nummer.
- Leistungsbeschreibung: was enthalten ist und was nicht.
- Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtbetrag.
- Umsatzsteuer: 19 % oder 7 % ausweisen – oder als Kleinunternehmer der Hinweis auf § 19 UStG.
- Bindefrist, etwa 30 Tage.
- Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Anzahlung.
- Ausführungszeitraum.
Wie lange bindet ein Angebot?
Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Mit Frist gilt es bis zu deren Ablauf (§ 148 BGB). Ohne Frist kann es unter Abwesenden nur so lange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist (§ 147 Abs. 2 BGB). Willst du dich nicht binden, kennzeichne das Angebot als «freibleibend».
Nennst du statt eines festen Preises einen Kostenvoranschlag, gilt: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren – er kann dann kündigen (§ 649 BGB).
Muster zum Kopieren
So kommt die Zusage schneller
- Schnell sein. Ein sauberes Angebot am selben Tag schlägt das perfekte Angebot nach einer Woche.
- Zusage per Klick. Ein Link mit «Annehmen»-Knopf funktioniert auf jedem Handy – ohne Drucker und Scanner.
- Optionen statt Rabatt. Extras zum Ankreuzen erhöhen den Auftragswert ganz ohne Verkaufsgespräch.
- Frist setzen und nachfassen. Zwei, drei Tage nach dem Versand kurz fragen, ob alles klar ist.
Häufige Fragen
Ist ein Angebot verbindlich?
Ja, grundsätzlich bindet ein Angebot den Anbieter (§ 145 BGB) – bis zur gesetzten Frist oder, ohne Frist, bis eine Antwort unter normalen Umständen zu erwarten ist (§ 147 BGB). Wer nicht gebunden sein will, schreibt «freibleibend» oder «unverbindlich».
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Angebot nennt einen Preis, an den du gebunden bist. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 BGB).
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer im Angebot ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und gibst Endpreise an – am besten mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Ist eine Zusage per Mail oder Klick gültig?
Ja, die meisten Verträge sind formfrei. Eine Annahme per Mail, Messenger oder Klick ist wirksam – du solltest sie nur belegen können.
Schreib dein Angebot ohne Word.
Kopier die Nachricht deines Kunden rein. Die KI schreibt daraus einen Entwurf. Du prüfst ihn und schickst den Link. Dein Kunde sagt auf dem Handy zu, und die Rechnung ist danach nur ein Klick.